Aufenthalt in Spanien

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Dieser Service ist für EU - Passinhaber, die bereits einen NIE Nummerieren oder erfüllen Sie die Kriterien für den spanischen Wohnsitz.

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Dies beinhaltet Ihre Polizeistationsbuchung, relevante Unterlagen für Ihre Bewerbung und eine telefonische Beratung über die genauen Nachweise, die Sie für die Beantragung eines Aufenthalts / einer EU-Bescheinigung benötigen. Wir beraten Sie auch in Bezug auf die Krankenversicherung und andere Anforderungen, die Sie möglicherweise benötigen, um Ihren Wohnsitz zu beantragen. (Ratschläge basierend auf den aktuellen Informationen, die wir haben, die Polizei kann dies jederzeit ändern)

Bitte beachten Sie, dass die Aufenthaltserlaubnis nach alleinigem Ermessen der spanischen Polizei ausgestellt wird. Wir buchen Ihren Termin und stellen Ihre Unterlagen zur Verfügung. Es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung, den anderen Nachweis wie den Nachweis der Gelder, die private Krankenversicherung usw. zu erbringen.

Unser Experte Residency Advisor wird Sie durch den Prozess führen, so dass Sie alles rechtzeitig haben.

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Bitte füllen Sie das folgende Formular aus, um sicherzustellen, dass alle Felder ausgefüllt sind. Sobald Sie Ihre Daten übermittelt haben, verwenden Sie bitte den unten stehenden Link zur Zahlung. Unser Residency-Experte wird sich innerhalb von 24hrs melden:

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    Die technischen Informationen…. Unser Residency-Berater erklärt Ihnen, dass dies alles ein einfacheres Format ist. Klicken Sie hier, um lesen die neuesten Ratschläge für Briten Staatsangehörige, die in Spanien leben

    Auf der 28 March 2007 wurde durch eine spanische Königliche Verordnung (240 / 07) gefordert, dass alle EU-Bürger, die länger als 3 Monate in Spanien bleiben möchten, sich persönlich in der Oficina de Extranjeros in ihrer Provinz oder bei der zuständigen Polizei registrieren Stationen.

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    Wenn Sie sich registrieren, erhalten Sie ein Wohnsitzzertifikat in Kreditkartengröße mit Ihrem Namen, Adresse, Nationalität, NIE Nummer (Número de Identificación Extranjero) und Ihr Registrierungsdatum als Einwohner

    Dafür benötigen Sie

    Für den Aufenthalt/Green Card benötigen Sie.

    Ein Mietvertrag über 6 Monate oder eine Padron-Bescheinigung vom Rathaus *idealerweise beides

    plus, entweder

    Ein Vollzeit-Arbeitsvertrag, der Steuern und Sozialversicherung in Spanien zahlt

    Or

    Bestehende private Krankenversicherung in Spanien, Vorauszahlung für ein Jahr plus Finanzierungsnachweis in Höhe von 7 Euro.

    Die spanische Krankenversicherung muss eine bestimmte Art sein, die dem spanischen nationalen Gesundheitsdienst entspricht. Es muss vollständig komprimierbar sein und ein Jahr im Voraus ohne Zuzahlungen bezahlt werden. Der von den Banken verkaufte Typ ist nicht für den Aufenthalt geeignet. Das Unternehmen, das wir empfehlen, ist ASSSA und Ihr lokaler Vertreter ist Anna Perez. Ihre Kontaktnummer ist 608042176 E-Mail denia@asssa.es Diese Firma verkauft die richtige Police für den Aufenthalt.

    Der Kapitalnachweis muss idealerweise ein gestempelter Saldennachweis sein.


    Nachdem Sie für fünf Jahre als Einwohner registriert sind, können Sie eine Bescheinigung über den ständigen Wohnsitz in Spanien beantragen. Sie erhalten ein ähnliches Residence-Zertifikat in Scheckkartengröße, weisen jedoch zusätzlich darauf hin, dass Sie dauerhaft residieren (residente permanente).


    Hinweis: Einige Personen haben immer noch ein A4-Residence-Zertifikat, nicht das Kreditkartenformat - in diesen Fällen müssen Sie sich nicht erneut für eine Kreditkartennummer eins bewerben, es sei denn, Ihre Umstände (z. B. Ihre Adresse) ändern sich oder Sie möchte.


    Sie können einen Termin vereinbaren, um sich um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bewerben, oder um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des spanischen Innenministeriums (Informationen auf Spanisch) .auswärts in Spanien

    Änderungen der Aufenthaltsbestimmungen Am 10. Juli 2012 stellte die spanische Regierung Einzelheiten zu den neuen Wohnsitzerfordernissen für alle EU-Bürger, einschließlich britischer Staatsangehöriger, vor. Nach den neuen Vorschriften müssen EU-Bürger, die einen Wohnsitz in Spanien beantragen, möglicherweise nachweisen, dass ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind, um sich selbst (und ihre Angehörigen) zu ernähren. Antragsteller können auch um den Nachweis einer privaten oder öffentlichen Krankenversicherung gebeten werden. Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess und zur Dokumentation finden Sie auf der Website des spanischen Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit.

    Der Ministerialerlass legt die neuen Wohnsitzerfordernisse fest, und einige der Antragsteller, die die Unterlagen vorlegen, können aufgefordert werden, diese vorzulegen. Wir haben unten eine inoffizielle Übersetzung der Ministerialverordnung erstellt.

    Wohnsitzerfordernisse - nur zur Information
    Dies ist eine inoffizielle Übersetzung der wichtigsten Teile des spanischen Ordens 1490 von 9 Juli 2012 durch die britische Botschaft *, die die Regeln für die Einreise, den freien Verkehr und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und Europäern in Spanien festlegt Wirtschaftsraum Staaten.

    Artikel 1: Aufenthaltsrecht für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten
    Staatsangehörige von:
    ein Mitgliedstaat der Europäischen Union
    andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
    Die Schweiz hat das Recht, sich länger als drei Monate in Spanien aufzuhalten, wenn sie die in Artikel 7 des Königlichen Dekrets 240/2007 vom 16. Februar 2007 festgelegten Bedingungen für die Einreise, Freizügigkeit und den Aufenthalt von Staatsangehörigen in Spanien erfüllt Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

    Artikel 2: Teilnahme und Registrierung im Zentralen Ausländerregister
    Anträge auf Registrierung als Einwohner der in Artikel 1 genannten Staatsangehörigen müssen den Bestimmungen der Abschnitte 5 und 6 des Artikels 7 des Königlichen Dekrets 240 / 2007 von 16 Februar 2007 entsprechen.

    Die Anträge werden persönlich bei der Einwanderungsbehörde der Provinz eingereicht, in der sie ihren Wohnsitz haben wollen, oder bei der zuständigen Polizeidienststelle.
    Wenn der Antrag auf Registrierung nicht die erforderlichen Anforderungen für die Verarbeitung erfüllt, ist der Interessent verpflichtet, etwaige Fehler zu korrigieren oder die obligatorischen Dokumente innerhalb von zehn Tagen beizufügen, und er wird darüber informiert, wenn er dies nicht tut es wird davon ausgegangen, dass er seinen Antrag durch eine mit Gründen versehene Entscheidung, die das Verwaltungsverfahren nicht erschöpfte und gegen die Rechtsmittel eingelegt werden können, aufgegeben hat.

    Das Zertifikat wird sofort ausgestellt, sobald die Erfüllung der entsprechenden Anforderungen bestätigt wurde. Dieses Zertifikat enthält den Namen, die Nationalität und die Adresse der registrierten Person, seine ausländische nationale Identitätsnummer und das Datum der Registrierung.

    Artikel 3: Unterstützende Dokumentation

    Alle Anträge auf Registrierung müssen begleitet werdennied durch den Reisepass oder den nationalen Ausweis des Antragstellers, der gültig und in Kraft ist. Wenn diese Dokumente abgelaufen sind, muss eine Kopie von diesen und der Antrag auf Verlängerung erstellt werden. Zusätzlich werden je nach den Umständen des Antragstellers folgende Unterlagen benötigt:
    a) Angestellte Arbeitnehmer müssen eine Erklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie vom Arbeitgeber oder einer Arbeitsbescheinigung eingestellt wurden. Diese Dokumente müssen mindestens Angaben zum Namen und zur Anschrift des Unternehmens, zur Steueridentifikation und zur Sozialversicherungsnummer des Arbeitgebers enthalten. Die Vorlage eines Arbeitsvertrags, der beim entsprechenden Arbeitsamt registriert ist, oder ein Registrierungsdokument oder eine der Registrierung im entsprechenden Sozialversicherungssystem ähnliche Situation wird akzeptiert, obwohl es nicht erforderlich ist, diese Dokumente vorzulegen, wenn der Betroffene sein Einverständnis erklärt Details geprüft gegen die Allgemeinen Sozialversicherungs-Finanzamtakten "Ficheros de la Tesorería General de la Seguridad Social"

    b) Selbstständige müssen nachweisen, dass sie selbstständig sind. Die Eintragung in die Liste der wirtschaftlichen Tätigkeiten "Censo de Actividades Económicos" oder der Nachweis ihrer Gründung durch Eintragung in das Handelsregister "Registro Mercantil" oder ein Registrierungsdokument oder eine der Registrierung im entsprechenden Sozialversicherungssystem ähnliche Situation wird akzeptiert Es ist nicht notwendig, diese Dokumente zu erstellen, wenn der Interessent zustimmt, dass seine Daten gegen die Allgemeinen Finanzämter der Sozialversicherungsanstalt oder die Steuerbehörde "Ficheros de la Tesorería General de la Seguridad Social de la Agencia Tributaria" geprüft werden.

    c) Personen, die nicht in Spanien arbeiten, müssen Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass sie die folgenden zwei Bedingungen erfüllen:

    ich. Öffentliche oder private Krankenversicherung, die in Spanien oder in einem anderen Land abgeschlossen wurde, vorausgesetzt, dass sie während ihrer Aufenthaltsdauer eine Deckung in Spanien gewährleistet, die der Deckung durch das nationale Gesundheitssystem entspricht. Es wird davon ausgegangen, dass Rentner diese Bedingung erfüllen, wenn sie mit der entsprechenden Bescheinigung nachweisen können, dass sie Anspruch auf Gesundheitsleistungen haben, die von dem Staat gezahlt werden, von dem sie ihre Rente beziehen

    ii. über ausreichende Mittel für sich selbst und ihre Familienangehörigen verfügen, damit sie das spanische Sozialhilfesystem während ihres Aufenthalts nicht belasten können. Der Nachweis des Besitzes ausreichender Mittel, sei es aus laufenden Einkünften, einschließlich Arbeitseinkommen oder Einkünfte anderer Art, oder aus Eigentum an Vermögenswerten, wird durch jeden rechtlich zulässigen Nachweis erbracht, wie Eigentumsurkunden, beglaubigte Schecks, Belege über das Einkommen aus Kapital erhalten oder Kreditkarten. In diesem Fall muss ein aktuelles Bankzertifikat vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass der Betrag auf der oben genannten Karte als Guthaben verfügbar ist. Die Bewertung ausreichender Ressourcen muss unter Berücksichtigung der persönlichen und familiären Umstände des Antragstellers individuell erfolgen. Der Besitz von Ressourcen, die über den Betrag hinausgehen, der jedes Jahr durch das Gesetz über den allgemeinen Staatshaushalt "Ley de Presupuestos Generales de Estado" festgelegt wird, das den Anspruch auf beitragsfreie Leistungen unter Berücksichtigung der persönlichen und familiären Umstände der Betroffenen begründet; wird als ausreichender Nachweis für die Erfüllung dieser Anforderung angesehen

    d) Studenten, auch diejenigen, die an einer beruflichen Ausbildung teilnehmen, müssen Dokumente vorlegen, die die Erfüllung unter folgenden Bedingungen belegen:

    ich. Einschreibung in eine öffentliche oder private Einrichtung, akkreditiert oder finanziert von der zuständigen Bildungsverwaltung

    ii. Öffentliche oder private Krankenversicherung, die in Spanien oder in einem anderen Land abgeschlossen wurde, sofern sie eine vollständige Deckung in Spanien gewährleistet. Diese Bedingung gilt jedoch als erfüllt, wenn der Student eine Europäische Krankenversicherungskarte besitzt, die für einen Zeitraum gültig ist, der die gesamte Dauer des Aufenthalts umfasst und der es ihm ermöglicht, ausschließlich medizinische Hilfe zu erhalten, die von einem Arzt benötigt wird unter Berücksichtigung der Art der Unterstützung und der vorgesehenen Dauer.

    iii. Eidesstattliche Erklärung, dass er über ausreichende Mittel für sich selbst und seine Familienangehörigen verfügt, so dass diese während ihres Aufenthalts nicht zur Belastung des spanischen Sozialhilfesystems werden. Die Teilnahme an Programmen der Europäischen Union zur Förderung des Austauschs von Schülern und Lehrern wird als ausreichender Nachweis für die Einhaltung dieser Anforderungen angesehen.
    Artikel 4: Anwendung des Aufenthaltsrechts für Familienangehörige für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten.

    Diese Verordnung gilt auch für Familienangehörige gemäß Artikel 2 des Königlichen Dekrets 240 / 2007 von 16 Februar 2007, die Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz sind , die einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz treffen oder begleiten.

    Bei Studierenden, die Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz sind, gilt das Aufenthaltsrecht für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit an ihren Ehegatten oder Partner, der / die in einem öffentlichen Register gemäß den Bestimmungen von Artikel 2 des Königlichen Dekrets 240 / 2007, 16 Februar 2007 und unterhaltsberechtigten Kindern eingetragen ist, vorausgesetzt, dass sie die Bedingungen in Buchstabe d) erfüllen 2 von Artikel 3 dieser Bestellung.
    In anderen Fällen erstreckt sich das Aufenthaltsrecht auch auf den in einem öffentlichen Register eingetragenen Ehegatten oder Partner, auf seine direkten Nachkommen und auf diejenigen seines Ehegatten oder eingetragenen Partners, die jünger als 21 oder behindert sind die älter als dieses Alter sind und von ihnen abhängig sind, sowie von ihnen selbst und von denen des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners, die von ihnen abhängig sind, wenn sie nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen und den Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats begleiten Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz oder mit ihm im spanischen Staat zusammenzutreffen, sofern die in Abschnitt 2 Buchstabe a), b) oder c) von Artikel 3 dieser Bestellung sind erfüllt.

    Familienangehörige, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz sind, die in den Abschnitten 1, 2 und 3 dieses Artikels aufgeführt sind, müssen die Registrierung im Central beantragen Register der ausländischen Staatsangehörigen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Verordnung. Familienangehörige, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz sind, müssen in den Artikeln 2 und 3 dieses Artikels eine Aufenthaltskarte beantragen ausgestellt für einen Familienangehörigen eines Unionsbürgers gemäß den Bestimmungen von Artikel 8 des Königlichen Dekrets 240 / 2007 von 16 Februar 2007.

    Einzige vorläufige Rückstellung.
    Diese Bestellung gilt für Anwendungen, die nach 24 April 2012 präsentiert werden.
    Erste Schlussbestimmung: Kompetenztitel
    Diese Ministerialverordnung wird gemäß Artikel 149.1.2 der spanischen Verfassung erlassen, die dem Staat die ausschließliche Zuständigkeit in Fragen der Staatsangehörigkeit, der Einwanderung, der Auswanderung, der auswärtigen Angelegenheiten und des Asylrechts überträgt.
    Zweite Schlussbestimmung: Inkrafttreten
    Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im "Offiziellen Staatsbulletin" in Kraft. (10 Juli 2012)

    * Diese Übersetzung wird von der Britischen Botschaft mit der Absicht zur Verfügung gestellt, englischsprachigen EU-Bürgern zu helfen, die neuen Wohnsitzanforderungen zu verstehen. Die britische Botschaft kann keine Verantwortung für irgendwelche Fehler oder Unterschiede zwischen dieser und irgendeiner zukünftigen offiziellen Übersetzung übernehmen, noch für irgendwelche unklarennience oder Kosten verursacht durch Fehler oder Abweichungen.
    Nicht-EU-Familienmitglieder. Es gibt auch Bestimmungen für Nicht-EU-Familienmitglieder, die gültige Pässe und Visa (falls erforderlich) bei EU-Bürgern eingetragen haben, sofern sie sich auch persönlich innerhalb von 3 Monaten der Einreise bei der Oficina de Extranjeros oder den bezeichneten Polizeistationen registrieren . Sie werden ausgestellt mit den Residencia de Familiar de la Ciudadano de la Union (Aufenthaltskarten für Familienangehörige von EU-Bürgern). Zusätzliche Dokumente werden benötigt.
    Registrierung auf dem Padrón
    Der Padrón ist eine Liste aller Menschen, die in einer bestimmten Stadt leben. Empadronarse ist der Akt der Registrierung auf dieser Liste mit Ihrem lokalen Rathaus.

    Wer sollte sich registrieren?

    Es ist nach spanischem Recht obligatorisch, sich auf dem Padrón im Rathaus, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, zu registrieren, doch viele britische Auswanderer haben dies immer noch nicht getan. Vielleicht sehen einige den Padrón als Mittel der Wachsamkeit durch den Staat in "Big-Brother" -Mode. In Wirklichkeit ist es jedoch eine Möglichkeit für das Rathaus, zu wissen, wie viele Menschen in ihrer Gegend leben, ohne Ermittlungen bezüglich des offiziellen Aufenthaltsstatus oder der finanziellen Angelegenheiten einer Person einzuleiten.

    Wie Sie sich registrieren

    Sie müssen Ihr Haus nicht besitzen, um sich zu registrieren, haben Sie einfach eine Adresse, in der Sie gewöhnlich leben, egal ob Sie der Eigentümer sind, Sie mieten oder mit Familie oder Freunden leben. Die Registrierung ist auch kein langwieriger Registrierungsprozess. Gehen Sie einfach in das Padrón-Büro Ihres Rathauses und füllen Sie das Formular aus. Nehmen Sie einen amtlichen Ausweis, wie einen Reisepass, mit NIE oder eine Wohnsitzbescheinigung / -karte, eine aktuelle Stromrechnung in Ihrem Namen und die Urkunden zu Ihrem Haus oder eine Kopie Ihres Mietvertrags. Obwohl Sie möglicherweise zurückkehren müssen, um Ihr Zertifikat abzuholen, ist die eigentliche Registrierung am selben Tag abgeschlossen. Einige Rathäuser auf den Balearen erheben eine kleine Gebühr für die Ausstellung eines'Certificado de empadronamiento '(zB 1.20 Euro in Palma de Mallorca).
    Vorteile der Padrón-Registrierung
    Sobald Sie den einfachen Prozess abgeschlossen haben, können Sie beginnen, alle Vorteile zu genießen, die sich auf den Padrón-Angeboten befinden, wie:
    Bessere öffentliche Dienste.

    Die Zentralregierung verteilt Geld an die verschiedenen Gemeinden, je nachdem, wie viele Personen sich auf dem Padron befinden. Wenn Sie also nicht registriert sind, verliert Ihr Rathaus Geld für die Bereitstellung von Gesundheitszentren, Polizeibeamten, Feuerwehrleuten und Schulen.

    Zugang zu Sozialleistungen und Sozialleistungen
    Sie müssen für eine bestimmte Zeit auf dem Padrón sein, um Zugang zu einigen einkommensbezogenen Leistungen und anderen Aspekten der sozialen Betreuung zu erhalten, die über soziale Dienste in Ihrem Rathaus zur Verfügung stehen.

    Eine Reduzierung der Steuern
    Je nach Rathaus kann die Registrierung auf dem Padrón eine Reduzierung bestimmter Gemeindesteuer und Erbschaftssteuer zur Folge haben. Des Weiteren können die Paddler oft vergünstigte Kurse, Freizeit- und Kulturangebote des Rathauses genießen.

    Ermäßigte Reise

    Ein aktueller "Cerificado de Empadronamiento" kann den Bewohnern der spanischen Inseln Rabatte von bis zu 50% auf Flugtickets und Fährtickets zwischen den Inseln und dem Festland gewähren.

    Wahlrecht

    Um an Kommunalwahlen teilnehmen zu können, müssen Sie sich auch im lokalen Wahlregister anmelden. Sie können dies in demselben Büro tun, in dem Sie sich auf dem Padrón registrieren, indem Sie ein einfaches Formular ausfüllen. Einige, aber nicht alle, Rathäuser werden Sie fragen, ob Sie sich zur Wahl anmelden möchten, wenn Sie sich auf dem Padrón registrieren.

    Sobald Sie sich registriert haben, um einmal abzustimmen, ist die Registrierung dauerhaft und Sie müssen sie nicht erneuern. Wenn Sie jedoch wegen eines Padron-Status-Checks aus dem Padrón gefallen sind, müssen Sie sich erneut registrieren, um abzustimmen.

    Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie bei Kommunalwahlen registriert sind oder nicht, können Sie sich im Padrón-Büro in Ihrem örtlichen Rathaus erkundigen.
    Ein einfacheres Leben
    Sie werden feststellen, dass Sie Ihr Padrón-Zertifikat benötigen, um verschiedene administrative Aufgaben ausführen zu können, z. B. die Registrierung für das Gesundheitswesen, die Registrierung Ihres Autos mit spanischen Nummernschildern oder die Einschreibung Ihrer Kinder in die Schule. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Residentes Europeos.

    Padrón Status überprüft
    Artikel 7 der BOE von 24th de März 2015 besagt, dass EU-Bürger nun verpflichtet sind, ihren padrón Status alle zwei oder fünf Jahre zu bestätigen, um registriert zu bleiben.

    Britische Staatsangehörige, die ein Aufenthaltszertifikat besitzen, werden alle fünf Jahre nach ihrer Anmeldung von ihrem Rathaus kontaktiert, um zu bestätigen, dass sie weiterhin in der Stadt wohnen und auf dem Padrón bleiben möchten.

    Britische Staatsangehörige, die kein Aufenthaltszertifikat besitzen, werden alle zwei Jahre nach ihrer Anmeldung von ihrem Rathaus kontaktiert, um zu bestätigen, dass sie noch in der Stadt wohnen und auf dem Padrón bleiben möchten.

    Habe schon ein nie Nummer, aber brauchen Wohnsitz

    Wenn das Rathaus nicht bestätigen kann, dass Sie noch in ihrer Stadt leben, werden Sie aus dem Padrón-Register entfernt. Sie müssen Ihr Rathaus nicht proaktiv kontaktieren, um Ihre Registrierung zu bestätigen; Ihr Rathaus wird Sie kontaktieren.
    Wenn Sie jedoch wegen Ihres padrón-Status besorgt sind, können Sie sich jederzeit im padrón-Büro Ihres örtlichen Rathauses erkundigen, ob Sie noch registriert sind und um die Bestätigung Ihres padrón-Status bitten.

    Für bestimmte Dienstleistungen (z. B. soziale Dienste) müssen Sie möglicherweise ein aktuelles Padrón-Zertifikat vorlegen, das weniger als 3 Monate alt ist. Sie können dies bei Ihrem örtlichen Rathaus Padrón Büro erhalten.

    Wenn Sie schon Spanisch haben NIE Nummer und brauchen Sie Ihre spanische Residency kontaktieren Sie uns heute! Erfahren Sie mehr über NIE Zahlen in Spanien