Aufenthalt in Spanien

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Dies beinhaltet Ihre Polizeistationsbuchung, relevante Unterlagen für Ihre Bewerbung und eine telefonische Beratung über die genauen Nachweise, die Sie für die Beantragung eines Aufenthalts / einer EU-Bescheinigung benötigen. Wir beraten Sie auch in Bezug auf die Krankenversicherung und andere Anforderungen, die Sie möglicherweise benötigen, um Ihren Wohnsitz zu beantragen. (Ratschläge basierend auf den aktuellen Informationen, die wir haben, die Polizei kann dies jederzeit ändern)

Bitte beachten Sie, dass die Aufenthaltserlaubnis nach alleinigem Ermessen der spanischen Polizei ausgestellt wird. Wir buchen Ihren Termin und stellen Ihre Unterlagen zur Verfügung. Es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung, den anderen Nachweis wie den Nachweis der Gelder, die private Krankenversicherung usw. zu erbringen.

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    Beantragung einer grünen Aufenthaltskarte in Spanien (EU-Passinhaber): Voraussetzungen, Schritt-für-Schritt-Anleitung + FAQs (2026)

    Wenn Sie ein EU-/EWR-/Schweizer Bürger Umzug nach Spanien für mehr als 3 MonateSie beantragen keine „TIE-Karte“ (diese ist für Nicht-EU-Bürger). Was Sie suchen, ist die Registrierungsbescheinigung der Stadt der Union — allgemein als die „grüne Aufenthaltskarte“ or "Grün NIE Karte." Es ist ein Grünpapierzertifikat das beweist, dass Sie als EU-Bürger in Spanien gemeldet sind und zeigt Ihre NIE Anzahl.

    In diesem Handbuch wird Folgendes erläutert:

    • Wer muss sich bewerben?

    • Welche Anforderungen gelten für Sie? (Arbeitnehmer, Selbstständiger, Student, finanziell unabhängig)

    • Wie man es genau Schritt für Schritt macht

    • Häufige Fehler (Versicherung, Finanzierungsnachweis, Termine)

    • Ein großer Häufig gestellte Fragen Abschnitt am unteren Rand


    Was ist Spaniens „grüne Aufenthaltskarte“ für EU-Bürger?

    Die „grüne Aufenthaltskarte“ ist die informelle Bezeichnung für die EU-Registrierungszertifikat:

    • Offizieller Name: Zertifiziert vom Registro de Ciudadano de la Union Europea

    • Was es bewirkt: Es beweist, dass Sie in Spanien registriert sind. Zentralregister der Ausländer und dass Sie sich seit mehr als 3 Monaten in Spanien aufhalten.

    • So sieht es aus: ein Grünpapierzertifikat (keine Plastikkarte).

    • Was es beinhaltet: Ihre Name, Nationalität, spanische Adresse, NIE Registrierungsnummer und -datum.

    Es basiert auf Spaniens EU-Freizügigkeitsregeln (einschließlich Königliche Dekret 240 / 2007).


    Wer braucht es (und wann)?

    Sie müssen sich bewerben, wenn:

    • Sie sind Bürger eines EU-Land, Oder EWR-Land (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder Schweiz und

    • Sie planen, in Spanien zu leben für mehr als 3 Monat.

    Zeitpunkt: die „3-Monats“-Regel

    In den spanischen öffentlichen Richtlinien heißt es üblicherweise, dass man sich innerhalb von 3 Monate nach Einreise nach Spanien wenn Sie länger als 3 Monate bleiben wollen.

    Im realen Leben ist es so, dass viele Menschen ankommen, eine Wohnung mieten oder kaufen und sich erst bewerben, wenn sie alle Unterlagen beisammen haben. Der entscheidende Punkt ist: Wer sich längerfristig in Spanien aufhält, sollte sich anmelden..


    Die Kernanforderung (in einfachen Worten)

    Um die EU-Registrierungsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie im Allgemeinen nachweisen, dass Sie einer der folgenden:

    1. Arbeiten in Spanien (beschäftigt) oder

    2. Selbstständiger in Spanien (autónomo), oder

    3. A Schüler mit Krankenversicherung und ausreichenden finanziellen Mitteln, oder

    4. finanziell unabhängig und Krankenversicherung.

    Diese Kategorien bilden das Rückgrat der EU-Registrierung in Spanien, und die mitzubringenden Dokumente hängen davon ab, in welche Kategorie Sie fallen.


    Bevor Sie beginnen: Was Sie üblicherweise benötigen (Grundausstattung)

    Die genauen Anforderungen können je nach Provinz/Büro leicht variieren, aber dies sind die üblichen „Grundlagen“:

    • Gültiger Reisepass oder Personalausweis (EU/EWR/Schweiz)

    • Antragsformular EX-18 (EU-Registrierung)

    • Zahlungsnachweis der Gebühr (üblicherweise bezahlt über Modell 790, Code 012)

    • Adressnachweis in Spanien (üblicherweise Padrón-Bescheinigung oder Mietvertrag + aktuelle Rechnung – die Präferenz des Büros variiert)

    • Nachweis, dass Sie eine Kategorie erfüllen (Arbeit, Selbstständigkeit, Studium, Finanzen + Versicherung)

    Das spanische Innenministerium verweist ebenfalls auf die Verwendung offizieller Formulare (EX-18 usw.) und die Zahlung der entsprechenden Gebühr vor der Ausstellung.


    Anforderungen je nach Situation (wählen Sie Ihre Kategorie)

    1) Wenn Sie angestellt sind (bei einem spanischen Arbeitgeber beschäftigt sind)

    In der Regel müssen Sie nachweisen, dass Sie in Spanien erwerbstätig sind. Gängige Nachweise sind:

    • Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbescheinigung und/oder

    • Nachweis der Sozialversicherungsregistrierung (alta)

    Praktischer Tipp: Wenn Ihr Vertrag neu ist, bringen Sie bitte mehrere Nachweise mit (Vertrag + Sozialversicherungsnachweis, falls vorhanden). Behörden bevorzugen eindeutige, offizielle Dokumente.


    2) Wenn Sie selbstständig sind (autónomo)

    Üblicherweise weist man in Spanien nach, dass man als Selbstständiger registriert ist. Gängige Nachweise sind beispielsweise:

    • Registrierung als autónomo (Sozialversicherung)

    • Steuerregistrierung (Hacienda) / Aktivitätsregistrierung

    Praktischer Tipp: Wenn Sie kurz vor dem Start stehen, aber noch nicht registriert sind, kann es zu Verzögerungen kommen. Viele führen zunächst die Schritte zur Selbstregistrierung durch und vereinbaren anschließend mit den Bestätigungen einen Termin für die Ausstellung des EU-Zertifikats.


    3) Wenn Sie Student in Spanien sind

    Studierende müssen in der Regel Folgendes nachweisen:

    • Immatrikulationsbescheinigung (Matrícula) einer anerkannten Bildungseinrichtung

    • Beweis für Krankenversicherungsschutz

    • Eine Erklärung/ein Nachweis, dass Sie haben ausreichende Ressourcen damit Sie dem spanischen Sozialhilfesystem nicht zur Last fallen.

    Versicherungshinweis: Manche Büros akzeptieren die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) Nur unter bestimmten Umständen (oft bei vorübergehenden Aufenthalten). Bei längerfristigem Aufenthalt erwarten die Behörden häufig einen umfassenderen Versicherungsschutz. Da die Auslegung der Bestimmungen vor Ort unterschiedlich ist, empfiehlt es sich, die aussagekräftigsten Nachweise mitzubringen (wenn möglich die Versicherungsunterlagen und eine Zusammenfassung des Versicherungsschutzes auf Spanisch).


    4) Wenn Sie finanziell unabhängig sind (noch nicht berufstätig sind)

    Dies ist die häufigste Kategorie für Rentner, Personen mit Ferneinkommen, die nicht in Spanien beschäftigt sind, und alle, die von Ersparnissen leben.

    Im Allgemeinen müssen Sie Folgendes nachweisen:

    • Ausreichende finanzielle Mittel und

    • Krankenversicherung mit Berichterstattung in Spanien

    Was gilt als „ausreichende Mittel“?

    Spanien veröffentlicht nicht immer eine einheitliche Haushaltszahl auf allen öffentlichen Webseiten, da diese von der Haushaltsgröße und lokalen Kriterien abhängen kann. In der Praxis achten die Behörden häufig auf Nachweise wie:

    • Kontoauszüge mit Angabe der Salden

    • Rentenbescheide

    • Nachweis über regelmäßiges Einkommen

    • Nachweis über Ersparnisse/Investitionen

    Einige offizielle Leitfäden und Richtlinien der Kommunen/Einwanderungsbehörden verweisen auf typische Nachweise wie Bankbescheinigungen, Einkommensnachweise usw.

    Krankenversicherung: Was sie normalerweise wollen

    Wenn Sie nicht erwerbstätig sind und nicht über die spanische Sozialversicherung versichert sind, benötigen Sie in der Regel Folgendes:

    • Private Krankenversicherung gültig in Spanien, wird oft als umfassend erwartet (ohne wesentliche Ausnahmen), und

    • Unterlagen, die belegen, dass Sie (und Ihre Angehörigen) versichert sind.

    Da Ablehnungen häufig aufgrund der Versicherungsbedingungen erfolgen, bringen Sie bitte Folgendes mit:

    • Vollständige Versicherungsbescheinigung

    • Zahlungsbeleg

    • Übersicht über die Abdeckung (Spanisch ist am besten)

    • Die Formulierung „Keine Zuzahlung / sin copago“ sollte in Ihrer Police enthalten sein (manche Büros legen darauf großen Wert).


    Schritt für Schritt: So erhalten Sie die grüne EU-Aufenthaltsbescheinigung (EX-18)

    Schritt 1: Sorgen Sie für eine stabile spanische Adresssituation.

    Vor Ihrem Termin sollten Sie Folgendes bereithalten:

    • Eine feste Adresse, die Sie auf EX-18 eintragen können

    • Idealerweise ein Volkszählung Zertifikat (nicht immer und überall zwingend erforderlich, erleichtert aber die Abläufe)

    Viele Behörden möchten sehen, dass Sie tatsächlich in der Provinz wohnen, in der Sie sich bewerben.


    Schritt 2: Vereinbaren Sie den Termin (cita previa)

    Sie bewerben sich in der Provinz, in der Sie wohnen möchten, typischerweise um:

    • Das Einwanderungsbehörde (Ausländeramt) oder

    • Die entsprechende Polizei Die für das Verfahren zuständige Behörde

    In manchen Provinzen (insbesondere in Küstenregionen) können Termine knapp sein. Falls Sie keinen finden:

    • Prüfen Sie dies zu verschiedenen Tageszeiten (Systeme aktualisieren sich unvorhersehbar).

    • Seien Sie gegenüber nahegelegenen Städten innerhalb der Provinz flexibel (sofern zulässig).

    • Vermeiden Sie Drittanbieter, die Termine vermitteln – es kann zu abgesagten Terminen oder fehlerhaften Angaben kommen.


    Schritt 3: Bereiten Sie die Unterlagen vor (gehen Sie dabei nicht improvisiert vor).

    Bringen mit:

    • Reisepass/Personalausweis + Kopien

    • EX-18 ausgefüllt (und eine leere Ersatzkopie)

    • Quittung über die Gebührenzahlung (üblicherweise Modell 790, Code 012)

    • Kategorienachweis (Arbeitnehmer / Selbstständiger / Student / Fonds + Versicherung)

    • Adressnachweis (und Padrón, falls vorhanden)

    • Zusätzliche Exemplare von allem

    Profi-Tipp: Spanische Behörden legen Wert auf Stempel und offizielle Bescheinigungen. Falls ein Dokument informell wirkt, sollten Sie zusätzlich zu den Kontoauszügen auch eine formellere Version mitbringen (z. B. eine Bankbestätigung).


    Schritt 4: Gebühr bezahlen (Modelo 790, Code 012)

    Für das EU-Zertifikat ist vor der Ausstellung eine Verwaltungsgebühr zu entrichten (üblicherweise über …). Modell 790, Code 012).

    In vielen Provinzen gilt Folgendes:

    1. Füllen Sie das Formular Modelo 790 (Code 012) aus.

    2. Bezahlen Sie es bei einer Bank (oder über unterstützte Zahlungsmethoden), und

    3. Bringen Sie den abgestempelten/bestätigten Zahlungsbeleg mit.

    Da die Zahlungsmöglichkeiten variieren können, befolgen Sie bitte die Anweisungen auf dem Formular und die Hinweise Ihrer örtlichen Niederlassung.


    Schritt 5: Nehmen Sie den Termin (persönlich) wahr.

    Die Polizei/das Amt wird:

    • Überprüfen Sie Ihre Identität

    • Überprüfen Sie Ihre Dokumente

    • Bestätigen Sie Ihre Kategorie und dass Sie die Anforderungen erfüllen.

    • Registrieren Sie Sie und stellen Sie das Zertifikat aus

    In den öffentlichen Richtlinien heißt es oft, dass es ausgestellt wird sofort nach erfolgter Annahme.


    Schritt 6: Überprüfen Sie die Angaben auf dem Zertifikat, bevor Sie abreisen.

    Schauen Sie sich Folgendes genau an:

    • Schreibweise Ihres Namens

    • Pass-/Personalausweisnummer

    • Adresse

    • NIE Anzahl

    • Registrierungsdatum

    Wenn etwas nicht stimmt, lässt es sich leichter beheben, solange man noch am Tresen steht, als Wochen später.


    Häufige Fehler, die zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen

    1) Schwache Nachweise zur Krankenversicherung

    Dies ist das Hauptproblem für finanziell unabhängige Bewerber.

    Lösung: Bringen Sie die vollständige Versicherungspolice, den Zahlungsnachweis und, wenn möglich, eine spanische Zusammenfassung mit.

    2) Finanzierungsnachweis, der nicht „offiziell“ aussieht

    Screenshots von Banking-Apps können abgelehnt werden.

    Lösung: Kontoauszüge mitbringen und eine abgestempelte Bankbescheinigung (sofern möglich).

    3) Antragstellung in der falschen Provinz

    Wenn Ihre Unterlagen und Ihre Adresse auf eine andere Provinz hindeuten, werden einige Ämter Ihren Antrag nicht bearbeiten.

    Lösung: Beantragen Sie den Antrag dort, wo Sie wohnen (und weisen Sie ihn aus).

    4) Erscheinen ohne Kopien

    Viele Büros kopieren nicht für Sie.

    Lösung: Kopien von allem, ordentlich organisiert.

    5) Verwechslung des „grünen EU-Zertifikats“ mit anderen Aufenthaltsdokumenten

    Das EU-Zertifikat (grün) ist nicht dasselbe wie:

    • A TIE-Karte (Nicht-EU)

    • A Brexit-Verbindung (Britische Staatsangehörige mit Rechten aus dem Austrittsabkommen)

    • A Visum or Aufenthaltsgenehmigung wird für Strecken außerhalb der EU verwendet

    Anderes System, andere Regeln.


    Was passiert, nachdem man es erhalten hat?

    Sobald Sie das grüne Zertifikat erhalten haben, wird es Ihnen in der Regel viel leichter fallen:

    • Melden Sie sich bei Ihrem örtlichen Gesundheitszentrum an (abhängig von Ihrem Anspruchsweg).

    • Unterzeichnung von Verträgen (Versorgungsunternehmen, Telekommunikationsunternehmen)

    • Vollständige Steuer- und Beschäftigungsschritte

    • Nachweis des rechtmäßigen Wohnsitzes in Spanien

    Müssen Sie es tragen?

    Es handelt sich nicht um einen Lichtbildausweis. Ihr Reisepass/Personalausweis bleibt Ihr Ausweisdokument. Die Bescheinigung ist jedoch wichtig – bewahren Sie sie gut auf, und viele Menschen führen eine Kopie mit sich.


    Daueraufenthalt nach 5 Jahren (EU-Bürger)

    EU-Bürger können eine Recht auf Daueraufenthalt nachdem 5 Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt in Spanien unter dem EU-Regime. Offizielle Leitliniendokumente verweisen auf „residencia continueada en España durante 5 años“ für einen dauerhaften Aufenthalt.

    Dies ist ein separater Schritt von der ursprünglichen EU-Registrierungsbescheinigung, steht aber in engem Zusammenhang damit, da Ihre Registrierungshistorie als Nachweis Ihres Wohnsitzes dient.


    Häufig gestellte Fragen: Grüne Aufenthaltskarte Spanien (EU-Bürger)

    Ist die „Green Card“ dasselbe wie eine NIE?

    Nicht genau.

    • NIE = Ihre Ausländeridentifikationsnummer.

    • Das grünes EU-Zertifikat ist das Registrierungsdokument, zeigt deine NIE und bestätigt, dass Sie als EU-Einwohner in Spanien registriert sind.

    Manchmal kann man ein NIE Für einen langfristigen Aufenthalt in Spanien ist die EU-Bescheinigung aus administrativen Gründen ohne vollständige EU-Aufenthaltsregistrierung, aber für einen langfristigen Aufenthalt in Spanien das wichtigste Dokument.

    Ist es eine Plastikkarte?

    Nein. Es ist typischerweise ein Grünpapierzertifikat(Deshalb wird sie auch „Green Card“ genannt.)

    Benötigen EU-Bürger ein Visum für den Aufenthalt in Spanien?

    EU-/EWR-/Schweizer Bürger benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Spanien im Rahmen der Freizügigkeitsregeln kein Visum, aber wenn sie sich dort aufhalten, … mehr als 3 Monat Sie müssen sich registrieren und das Zertifikat erhalten.

    Wie lange dauert es?

    Wenn Sie einen Termin haben und die korrekten Unterlagen vorlegen können, wird er oft ausgestellt. am selben Tag / sofort einmal genehmigt.
    Der langsame Teil ist normalerweise einen Termin bekommen und die richtigen Beweise zu sammeln.

    Welche Voraussetzungen gelten für Rentner?

    Rentner bewerben sich in der Regel in der Kategorie „selbstversorgend“:

    • Beweis für ausreichend Kapital (Nachweise zu Rente und Ersparnissen)

    • Krankenversicherung gültig in Spanien

    Benötige ich eine private Krankenversicherung, wenn ich berufstätig bin?

    Wenn Sie angestellt oder selbstständig sind und in der spanischen Sozialversicherung registriert sind, sind Sie möglicherweise über diese Versicherung abgesichert, wodurch die Anforderungen an den Krankenversicherungsschutz erfüllt werden. Falls Sie noch nicht registriert sind, verlangen die Behörden häufig eine private Krankenversicherung, um die fehlenden Leistungen abzudecken.

    Kann ich mich ohne Padrón bewerben?

    Manchmal ja, manchmal nein – das kann von der jeweiligen Provinz/dem jeweiligen Büro abhängen. Aber ein Padrón-Zertifikat ist eine der einfachsten Möglichkeiten, einen Wohnsitz vor Ort nachzuweisen, daher ist sie dringend zu empfehlen.

    Kann mein Ehepartner, der nicht aus der EU stammt, ebenfalls eine „Green Card“ erhalten?

    Nicht-EU-Familienmitglieder tun kein Frontalunterricht. Sie erhalten das grüne Zertifikat für EU-Bürger. Sie beantragen in der Regel ein solches Zertifikat. Tarjeta de residcia de familiare de ciudadano de la Union Im Rahmen des EU-Familiennachzugs (anderes Formular und Dokument) regeln die EU-Rechtsrahmen und das spanische Dekret RD 240/2007 die Aufenthaltsrechte von Familienangehörigen.

    Was ist, wenn ich noch nicht arbeite und nicht viel gespart habe?

    Hier liegt das Problem. Spanien verlangt von EU-Bürgern ohne Erwerbstätigkeit den Nachweis, dass sie nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein werden und krankenversichert sind. Wer keine ausreichenden finanziellen Mittel und keine Krankenversicherung nachweisen kann, muss unter Umständen Folgendes tun:

    • Arbeitsaufnahme (beschäftigter Weg) oder

    • Melden Sie sich als Selbstständiger an, oder

    • Warten Sie, bis Sie ausreichende finanzielle Mittel/eine Versicherung nachweisen können.

    Kann ich eine Reiseversicherung abschließen?

    Für die Anmeldung eines langfristigen Wohnsitzes ist eine Reiseversicherung in der Regel nicht optimal, da ihr Schutz oft begrenzt ist (kurze Gültigkeitsdauer, Ausschlüsse). Behörden erwarten häufig einen umfassenderen Versicherungsschutz. Bringen Sie daher Ihre beste Versicherung mit.

    Läuft das Zertifikat ab?

    Die Registrierungsbescheinigung selbst funktioniert nicht wie ein kurzfristiges Visum. Ihre Status Die Voraussetzungen können sich ändern, wenn Sie die Bedingungen nicht mehr erfüllen (z. B. wenn Sie zuvor selbstständig waren und später keine finanziellen Mittel oder keinen Versicherungsschutz mehr haben). Nach 5 Jahren können Sie unter Umständen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

    Verliere ich es, wenn ich Spanien verlasse?

    Kurze Reisen sind unproblematisch. Längere Abwesenheiten können sich jedoch auf den „ununterbrochenen Aufenthalt“ auswirken, insbesondere wenn Sie nach fünf Jahren eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung anstreben. Sollte dies Ihr Ziel sein, dokumentieren Sie Ihre Abwesenheitszeiten in Spanien sorgfältig.

    Wo bewerbe ich mich?

    Im Einwanderungsbehörde oder das entsprechende Polizei Büro in der Provinz, in der Sie wohnen werden.

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