Informationen für britische Passinhaber, die nach dem 1. Januar 2021 nach Spanien ziehen

Nachfolgend finden Sie das aktuelle Verständnis der neuen Regeln von MYNIE am 30. Dezember 2020. Wenn wir Änderungen daran hören, werden wir diese Seite aktualisieren.

Ab Mitternacht europäischer Zeit an diesem Donnerstagabend (31. Dezember) werden britische Passinhaber Staatsbürger von Drittländern, um nach Spanien ziehen zu können.

Im Folgenden sind die vollständigen Voraussetzungen aufgeführt, um nach diesem Datum die Erlaubnis zu erhalten, in Spanien zu leben. Die Kosten für das Visum für britische Staatsbürger betragen derzeit £ 516 UK-Pfund. 

Hinweis… Diese Aufenthaltserlaubnis berechtigt den Inhaber NICHT, IN SPANIEN ZU ARBEITEN, wenn sie erteilt wird.

Britische Staatsbürger und ihre Familienangehörigen benötigen ein Visum für Reisen nach dem 31. Dezember 2020 zum Zwecke des Aufenthalts, des Studiums für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen, der Arbeit, der beruflichen, künstlerischen oder religiösen Aktivitäten.

NICHT-LUCRATIVE RESIDENCE-VISA

Dieses Visum kann von Drittstaatsangehörigen beantragt werden, die in Spanien wohnen möchten, ohne eine Arbeit oder berufliche Tätigkeit auszuüben.

Sie gilt nicht für EU-Bürger oder Staatsangehörige von Ländern, für die EU-Recht gilt, um Nutznießer der Freizügigkeits- und Aufenthaltsrechte zu sein.

NOTWENDIGKEIT EINER WOHNERLAUBNIS IN GROSSBRITANNIEN

Es ist eine wesentliche Voraussetzung, im Besitz einer gültigen britischen Aufenthaltserlaubnis zu sein und ein Visum zu beantragen, bevor Sie nach Spanien ziehen.

ERNENNUNGSANFRAGEN

Bewerber müssen ihren Termin wie folgt beantragen: Senden einer E-Mail an folgende Adresse:cog.londres.residencia@maec.es

Im Thema müssen sie die Art des Aufenthaltsvisums angeben, das sie beantragen möchten.

Der TEXT der Nachricht sollte Folgendes enthalten:

- PERSÖNLICHE DETAILS des Antragstellers (vollständiger Name, Staatsangehörigkeit, Passnummer und Telefonnummer)

- Art des Aufenthaltsvisums, das Sie beantragen möchten.

- GRÜNDE für die Anfrage.

- GEWÜNSCHTES DATUM für die Ernennung zum Generalkonsulat (nur an DIENSTAGEN und DONNERSTAGEN jeder Woche zwischen 09:30 und 12:00 Uhr). Das endgültige Datum und die Uhrzeit des Termins werden per E-Mail bestätigt.

Antragsteller, die nicht beabsichtigen, an ihrer Ernennung teilzunehmen, werden gebeten, das Konsulat so bald wie möglich zu benachrichtigen.

Kein Antragsteller wird ohne vorherige Ernennung akzeptiert, da jeder Termin nur für eine Person gilt. Daher müssen Familienmitglieder, die den Antragsteller begleiten und ein Visum beantragen möchten, einen zusätzlichen Termin buchen.

Das Generalkonsulat akzeptiert keine Termine, die nicht gemäß dem oben genannten Verfahren angefordert wurden.

Das Visum wird persönlich beantragt, der Antrag wird nur von einem notariell beglaubigten Vertreter angenommen, wenn ein berechtigter Grund vorliegt, oder bei Minderjährigen von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Im Falle einer positiven Antwort muss der Antragsteller sein Visum innerhalb eines Monats ab dem Datum der Benachrichtigung persönlich abholen. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass sie auf das erteilte Visum verzichtet haben, und das Verfahren wird abgeschlossen.

Die Konsularstelle behält sich das Recht vor, auf der Grundlage eines begründeten Grundes und zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen zusätzliche Unterlagen oder das persönliche Erscheinen des Antragstellers anzufordern, ohne dass dies die Genehmigung des Visums impliziert. Alle amtlichen Unterlagen (Geburtsurkunde / Tod) , Heiratsurkunde / Scheidung, Strafregister) muss durch die konsularischen Vertretungen des ausstellenden Landes legalisiert werden oder im Falle von Unterzeichnerländern des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 die Haager Apostille halten, mit Ausnahme der von einem Mitglied ausgestellten amtlichen Dokumente Staat der Europäischen Union, der nicht legalisiert werden muss.

Wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wird, wird Ihnen die Gebühr, die Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung gezahlt haben, nicht erstattet.

EINSENDESCHLUSS

Das nicht lukrative Aufenthaltsvisum kann bis zu 90 Tage vor dem gewünschten Einreisetag in Spanien beantragt werden.

VORAUSSETZUNGEN

Wenn Sie ein Visum beantragen, müssen Sie eine Fotokopie aller Originaldokumente einreichen, die Sie am Ende des Verfahrens an Sie zurücksenden möchten. Dieses Konsulat macht keine Fotokopien.

1. Nationales Visumformular vollständig, datiert und unterschrieben. Es kann kostenlos heruntergeladen werden KLICKEN SIE HIER 

2. Aktuelles Passfoto mit weißem Hintergrund. Informationen zu den Anforderungen, die Fotos erfüllen müssen, finden Sie im ICAO-Dokument. Dieses Konsulat akzeptiert keine digitalen Retuschen auf Identitätsfotos.

3. Gültiger Reisepass oder Reisedokument, in Spanien als gültig anerkannt. Es muss eine Mindestgültigkeit von einem Jahr und mindestens zwei leere Seiten haben. Fotokopie aller Passseiten.

4. Gültige Aufenthaltserlaubnis und Fotokopie für Großbritannien. Visumanträge von Nichtansässigen, die sich mit einem C-Visit-Aufenthaltsvisum in Großbritannien aufhalten, werden nicht akzeptiert

5. Strafregisterbescheinigung (nur bei Personen über 18 Jahre, Strafalter in Spanien), ausgestellt von dem Land oder den Ländern, in denen der Antragsteller seinen Wohnsitz innerhalb der fünf Jahre vor dem Datum des Visumantrags hat. Es darf nicht älter als 3 Monate sein, es sei denn, das Zertifikat selbst gibt einen längeren Ablauf an.

Diese Bescheinigungen müssen durch die konsularischen Vertretungen des ausstellenden Landes legalisiert werden oder im Falle von Unterzeichnerländern des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 die Haager Apostille besitzen, mit Ausnahme von offiziellen Dokumenten, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt wurden muss nicht legalisiert werden. Eine vereidigte Übersetzung ins Spanische ist ebenfalls erforderlich.

6. Öffentliche oder private Krankenversicherung, die von einer in Spanien zugelassenen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wurde.

7. Ärztliches Attest. Die Ausstellung muss spätestens 3 Monate vor dem Datum der Antragstellung in den folgenden oder ähnlichen Formulierungen erfolgen: Wenn das ärztliche Attest im Vereinigten Königreich ausgestellt wird: „In diesem Gesundheitszeugnis heißt es, dass Herr / Frau. (…) Leidet nicht an einer der Krankheiten, die gemäß den Bestimmungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 schwerwiegende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben können. “

Im Vereinigten Königreich ausgestellte Zertifikate müssen beigefügt werdennied durch eine vereidigte Übersetzung ins Spanische.

Wenn das ärztliche Attest in Spanien ausgestellt wird: „Este certificado médico acredita que el Sr./Sra. (…) Keine padece ninguna de las enfermedades que pueden tener repercusiones para la salud pública Gräber, de konformidad con lo dispuesto en el reglamento sanitario internacional de 2005 ”

Das Konsulat gibt keine Informationen über medizinische Zentren, die dieses Zertifikat ausstellen. Der Antragsteller kann sich an jedes öffentliche oder private medizinische Zentrum wenden, das im Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs oder Spaniens ordnungsgemäß akkreditiert ist. In anderen Ländern als dem Vereinigten Königreich oder Spanien ausgestellte ärztliche Atteste werden nicht akzeptiert.

8. Finanzielle Mittel, die erforderlich sind, um die Lebenshaltungskosten und gegebenenfalls die ihrer Familienangehörigen für ein Jahr gemäß den folgenden Beträgen zu decken: - Zur Unterstützung des Hauptantragstellers monatlich 400% des IPREM (Indicador) Público de Renta de Efectos Múltiples), der sich im Jahr 2020 auf 537,84 € beläuft und 2.151,36 € oder dessen gesetzliches Äquivalent in Fremdwährung beträgt.

- Für die Unterstützung jedes verantwortlichen Familienmitglieds monatlich 100% des IPREM, das sich im Jahr 2020 auf 537,84 € oder dessen gesetzliches Äquivalent in Fremdwährung beläuft.

Die Verfügbarkeit ausreichender finanzieller Mittel wird durch die Vorlage von Originaldokumenten und abgestempelten Dokumenten belegt, die die Wahrnehmung eines periodischen und ausreichenden Einkommens überprüfen, oder durch den Besitz eines Nachlasses, der die Wahrnehmung dieses Einkommens garantiert.

Wenn die finanziellen Mittel aus Aktien oder Beteiligungen an spanischen Unternehmen stammennies, gemischte oder ausländische companies Die in Spanien ansässigen Antragsteller müssen durch ihre Bescheinigung nachweisen, dass sie in einem solchen Unternehmen keine Arbeitstätigkeit ausübennies und wird eine entsprechende eidesstattliche Erklärung vorlegen.

9. Füllen Sie das Selbsteinschätzungsformular 790-052 für die Autorización inicial de residencia temporal aus, das am Tag der Annahme Ihres Antrags beim Konsulat zu zahlen ist.

10. Füllen Sie das EX-01-Formular „Autorización de residencia temporal no lucrativa“ aus.

11. Bezahlen Sie die entsprechende Visagebühr am Tag der Annahme Ihres Antrags beim Konsulat

Nach Erhalt des Visums hat der Antragsteller einen Monat ab dem Datum der Einreise nach Spanien Zeit, um die TIE - Tarjeta de Identidad de Extranjero bei der Einwanderungsbehörde oder der Polizeistation zu bearbeiten.

Bei Ehepartnern oder Lebenspartnern ist zusätzlich eine Heirats- oder Lebenspartnerschaftsbescheinigung und bei Nachkommen eine Geburtsurkunde vorzulegen.

Alle diese Dokumente müssen durch die konsularischen Vertretungen des ausstellenden Landes legalisiert werden oder im Falle der Unterzeichnerländer des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 die Haager Apostille besitzen (mit Ausnahme der von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellten amtlichen Dokumente) , die nicht legalisiert werden müssen).

Bei Minderjährigen, die nur mit einem Elternteil reisen, ist eine notariell beglaubigte Genehmigung des anderen Elternteils oder ein offizielles Dokument erforderlich, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht. Diese Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden.

Gebührenliste für britische Staatsbürger

Hier finden Sie weitere Informationen zu allen verfügbaren Visa-Typen KLICKEN SIE HIER

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